© Stephan

Jetzt mit Fotos!


 
Start

 Info

 Autorin

 Leseproben

 Fotos von "Stephan"

 Bücher zum Thema

 Links

 Kinderrechte

 Impressum/Kontakt

Kinderrechte


Am 20.11.1989 wurde von 136 Staaten die Konvention über die Rechte der Kinder unterzeichnet.

1. Recht auf Leben.
Jedes Kind hat das Recht auf optimale Entfaltunsmöglichkeiten, genügend Ernährung und Wohnraum.

2. Recht auf Gesundheit:
Ein krankes Kind hat Recht auf med. Behandlung und Medikamente, ein behindertes Kind hat Anrecht auf Spezialbehandlungen.

3. Recht auf Bildung:
Alle kinder sind berechtigt, lesen und schreiben zu lernen. sie haben anrecht auf freizeit, kulturelle und künstlerische aktivitäten.

4. Recht auf Familie:
Jedes Kind hat das Recht, mit seinen Eltern zusammenzuleben, ausser wenn dies sein Wohl schmälert. Leben seine Eltern getrennt, hat es das Recht, den Kontakt zu beiden Eltern zu pflegen.

5. Recht auf Schutz vor Rassismus und jeder Form von Diskriminierung:
Kinder haben die gleichen Rechte, unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion und Weltanschauung.

6. Recht auf Sschutz vor sexueller Ausbeutung und Misshandlung:
Jedes Kind muss wissen, dass sein Körper ihm selbst gehört und von jedem erwachsenen Menschen respektiert werden muss. Niemand darf seinen Körper verkaufen, ihm Leid oder Gewalt zufügen. auch nicht die Eltern!

7. Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung:
Kinder dürfen keine Arbeit ausführen, die ihre Gesundheit, Entwicklung oder schulische Leistungen gefährden. Unter einer gewissen Altersgrenze dürfen Kinder nicht arbeiten.

8. Recht auf Schutz vor Krieg und Freiheitsentzug:
Kein Kind darf an kriegerischen Auseinandersetzungen teilnehmen. Es darf nicht gefoltert, zum Tode oder lebenslanger Haft verurteilt werden. Erzieherische Maßnahmen müssen einer Gefängnisstrafe vorgezogen werden.

9. Recht auf kulturelle und religiöse Identität:

Jedes Kind ist eine eingenständige Person und berechtigt, seine Religion frei zu wählen und auszuüben, seine Sprache zu verwenden, seine Kultur zu pflegen und frei zu denken.

10. Recht auf Meinungsäusserung:
Jedes Kind hat das Recht, sich zu allen Angelegenheiten zu äußern, die es betreffen, in der Familie, Schule oder vor Gericht, wenn es um sein Wohl geht. es hat auch das Recht, eine Vereinigung zu gründen oder einer solchen beizutreten.



 

© by Ulrike Linnenbrink - Kontakt